In diesem Artikel werden wir Sozialversicherung (Österreich) aus einer umfassenden und detaillierten Perspektive betrachten, um unseren Lesern einen vollständigen und bereichernden Überblick über dieses Thema zu bieten. In diesem Sinne werden wir verschiedene Facetten, Studien und Meinungen im Zusammenhang mit Sozialversicherung (Österreich) untersuchen, mit dem Ziel, eine globale und aktuelle Analyse anzubieten. Von seinem Ursprung bis zu seiner aktuellen Entwicklung, über seine Auswirkungen auf die Gesellschaft und seine Relevanz in verschiedenen Bereichen soll dieser Artikel eine bereichernde Wissensquelle für alle sein, die daran interessiert sind, in die Welt von Sozialversicherung (Österreich) einzusteigen.
Die Sozialversicherung in Österreich ist ein Pflichtversicherungssystem mit den Zweigen Unfallversicherung (UV), Krankenversicherung (KV), Pensionsversicherung (PV) sowie Arbeitslosenversicherung (AV).[1] Sie ist, gemessen am Budget und am versicherten Personenkreis, die Haupteinrichtung der sozialen Sicherheit in Österreich.
Die österreichische Sozialversicherung hat das Recht der Selbstverwaltung (Art. 120a ff. B-VG),[2] indem die gesetzlichen (beruflichen) Interessenvertretungen Vertreter in die Organe eines Sozialversicherungsträgers entsenden, welche die Geschäfte der Sozialversicherung weisungsfrei führen.
Die Versicherungsträger und der Dachverband samt ihren Anstalten und Einrichtungen unterliegen der Aufsicht des Bundes. Die Aufsicht wird vom Bundesminister für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz ausgeübt (§ 448 Abs 1 ASVG).
Im Dezember 2018 hat der Nationalrat mit dem Sozialversicherungs-Organisationsgesetz (SV-OG) die Zusammenführung der seinerzeit bestehenden Sozialversicherungsträger auf nur mehr fünf Sozialversicherungsträger unter einem Dachverband anstelle des Hauptverbandes beschlossen. Das Gesetz trat am 1. Jänner 2020 in Kraft.[3][4][5]
Die Sozialversicherungsträger sind seit der Strukturreform[6]
Unter Generalkompetenz versteht man, dass diese Versicherungsträger für alle jene Personengruppen zuständig sind, für die kein Sondergesetz zutrifft.
Manche Träger sind zentral organisiert. Sie haben eine Hauptstelle und Außen- oder Landesgeschäftsstellen in den Bundesländern oder Bezirken. Manche sind dezentral mit Landesstellen mit jeweils eigenen geschäftsführenden Organen in den Bundesländern organisiert.
Für Beamte existiert kein Pensionsversicherungsträger, weil anstelle einer Pension Anspruch auf Ruhegenuss (bzw. Versorgungsgenuss für Hinterbliebene) gegenüber den Dienstbehörden besteht. Die auszahlende Stelle ist das Pensionsservice der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (ehemals Bundespensionsamt).
Neben der eigenen Beamtenversicherung für den Bundesdienst (BVAEB) gibt es weiterhin 15 sogenannte Krankenfürsorgeanstalten (KFA) mit rund 200.000 Versicherten in den Ländern und Gemeinden, die von der Strukturreform nicht erfasst wurden.[7] Die KFA sind keine Sozialversicherungsträger und gehören nicht dem Dachverband der Sozialversicherungsträger an.
Der Dachverband der Sozialversicherungsträger wurde 1948 als Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger gegründet.[8]
Ihm obliegt unter anderem die Wahrnehmung der allgemeinen und gesamtwirtschaftlichen Interessen der Sozialversicherungsträger (zum Beispiel Begutachtung von Gesetzesentwürfen, Beobachtung der volkswirtschaftlichen Entwicklung) und die Vertretung der Sozialversicherungsträger gegenüber ausländischen Einrichtungen (zum Beispiel Mitwirkung beim Abschluss von Sozialversicherungsabkommen mit anderen Staaten).
Der Hauptverband ist seit 1969 auch zuständig für die Vergabe der Sozialversicherungsnummer, die für alle Versicherungsträger gilt. Durch diese eindeutige Nummer kann ein Wechsel von einer Versicherung zur anderen problemlos erfolgen.
Finanzströme im österreichischen Gesundheitswesen | |||||||||||||||||||||||||||||||||
Prämien | → | Privatversicherung | Sonderleistungen | ||||||||||||||||||||||||||||||
Katalogleistungen (nach LKF) | |||||||||||||||||||||||||||||||||
Beiträge | → | Krankenkassen (Pflichtvers.) |
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← | |||||||||||||||||||||||||||||||||
→ | Steuern | FA → | → | ||||||||||||||||||||||||||||||
BM (Fin) | Länder | BGA | |||||||||||||||||||||||||||||||
Art. 15a BV-G | → | ↓ | Budget | → | ← | ||||||||||||||||||||||||||||
Länderfonds (LGF) | |||||||||||||||||||||||||||||||||
↓ | |||||||||||||||||||||||||||||||||
Bevölkerung | Selbstbehalte | Fonds-KA | ← | ||||||||||||||||||||||||||||||
AN, AG | (←) | → | ← | Honorar | |||||||||||||||||||||||||||||
Privat-KA | |||||||||||||||||||||||||||||||||
z.T. Selbstbehalte* | ← | PRIKRAF | ← | ||||||||||||||||||||||||||||||
bzw. | (←) | → | Ambulatorium | ← | Aufwandsdeckung | ||||||||||||||||||||||||||||
z.T. Selbstbehalte* | Pauschale +Einzelleistungen |
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(←) | → | (praktizierender) Arzt |
← | ||||||||||||||||||||||||||||||
Rezeptgebühr** | Aufw. f. Medikamente +Apothekenleistung |
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(←) | → | Apotheke | ← | ||||||||||||||||||||||||||||||
Patient | |||||||||||||||||||||||||||||||||
↑ | |||||||||||||||||||||||||||||||||
Kostenerstattung | |||||||||||||||||||||||||||||||||
(Fin) Finanzministerium verteilt das Budget für das Gesundheitsministerium; Diagramm nach Ziniel (2005)[9]
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In Österreich herrscht das Prinzip der Pflichtversicherung. Der Leistungsbedarf eines Jahres wird nahezu vollständig aus dem Beitragsaufkommen des gleichen Jahres bestritten, d. h. angesammeltes Kapital dient im Wesentlichen nur als kurzzeitige Schwankungsreserve (Nachhaltigkeitsrücklage, Generationenvertrag, Finanzierungsprinzip). Die Leistungen werden vorwiegend als für alle Versicherten gleiche Sachleistungen (Solidaritätsprinzip) oder als beitragsabhängige Geldleistungen (zum Beispiel Pensionen, Krankengeld) erbracht. Zu den Aufgaben der Sozialversicherung gehören neben den Versicherungsleistungen im engeren Sinn auch Gesundheitsvorsorge, Sicherheitsberatung sowie Rehabilitation.
Es sind nicht alle Pflichtversicherten in allen Zweigen versichert. Sofern man nur in einzelnen Zweigen der Sozialversicherung (z. B.: Unfallversicherung) versichert ist, spricht man von Teilversicherung. Im Gegensatz dazu von Vollversicherung wenn man in allen Bereichen pflichtversichert ist. (Eine Sonderstellung nimmt die Arbeitslosenversicherung ein, die nicht zur Vollversicherung zählt.)
Die Unfallversicherung deckt die Versicherungsfälle des Arbeitsunfalls sowie der Berufskrankheit ab und hat die Folgen mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln so gut wie möglich zu beseitigen.
Arbeitsunfälle sind plötzlich von außen her schädigend auf den Körper einwirkende Ereignisse, die mit der unfallversicherten Tätigkeit im örtlichen, zeitlichen und ursächlichen Zusammenhang stehen.
Berufskrankheiten sind Schädigungen der Gesundheit durch die versicherte Tätigkeit. Sie sind in einer Liste angeführt (Anlage 1 zum ASVG).
Die österreichische Unfallversicherung erbringt neben Sachleistungen auch Geldleistungen, hauptsächlich in Form von Unfallrenten. Leistungen werden nur erbracht, wenn sich der Unfall während einer versicherten Tätigkeit ereignet hat, umfasst ist auch der Weg zur Arbeit und der Heimweg (Wegunfall).
Freizeitunfälle sind dadurch nicht versichert.
Die Krankenversicherung in Österreich deckt die Versicherungsfälle der Krankheit, Arbeitsunfähigkeit infolge von Krankheit sowie der Mutterschaft ab. Sie erbringt sowohl Sachleistungen (Krankenbehandlung, Anstaltspflege, …) als auch Geldleistungen (Krankengeld, Wochengeld, …) und wird in zwei Untergruppen unterteilt.
Pflichtversicherung
In Österreich ist die Krankenversicherung eine Pflichtversicherung, das bedeutet, dass jeder Beschäftigte, dessen Bruttogehalt über der Geringfügigkeitsgrenze liegt, auch krankenversichert ist. Gesetzlich geregelt ist diese Art im ASVG (Allgemeines Sozialversicherungsgesetz). Die Krankenversicherung selbst kann man nicht auswählen, sondern ist vom jeweiligen Dienstgeber und dessen Standort abhängig. So gibt es für alle Arbeitnehmer die Österreichische Gesundheitskasse, welche für die unselbständig tätigen Menschen zuständig ist.
Daneben existieren eigene Unfallversicherungen, Kranken- und Pensionskassen für Beamte, Bundes-, Landes- und Gemeindebedienstete, Eisenbahner und Bergbauenden (Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau – BVAEB) sowie für die Unternehmer, Landwirte und sonstige Selbständige, die bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) versichert sind. Letztere haben, anders als die ÖGK bei ambulanten Behandlungen einen Selbstbehalt. Dieser beträgt bei der SVS 20 % und kann durch Erreichen bzw. Erhalten, von im Rahmen der jährlichen Vorsorgeuntersuchung festgelegten, Gesundheitszielen auf 10 % und in der Folge nochmals auf 5 % reduziert werden. Für Versicherte der BVAEB fällt bei ambulanten Behandlungen ein Selbstbehalt von 10 % an. BVAEB und SVS bieten mehr Leistungen als die ÖGK, auch die aufgesuchten Ärzte erhalten mehr Geld.
Die Versicherungsbeiträge werden bei unselbständig Erwerbstätigen vom Dienstgeber im Rahmen der Lohnverrechnung direkt vom Bruttogehalt bzw. -lohn abgezogen und zusammen mit dem Anteil, den der Dienstgeber zusätzlich zum Bruttogehalt an den Staat zu entrichten hat (sog. Dienstgeberabgaben), an die Krankenkasse abgeführt. Beschäftigte, deren Bruttogehalt unter der jährlich angepassten Geringfügigkeitsgrenze liegt, und dementsprechend nicht in der Kranken-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung pflichtversichert sind, können sich freiwillig selbst in der zuständigen Kranken- und Pensionsversicherung versichern (Selbstversicherung bei geringfügiger Beschäftigung). Die Höhe des monatlichen Beitrags für die freiwillige Selbstversicherung hängt anders als bei der Pflichtversicherung nicht vom Bruttogehalt ab, sondern unterliegt einer jährlichen Anpassung und ist für alle Selbstversicherten gleich hoch.
Privatversicherung
Zusätzlich zur Pflichtversicherung steht es jedem Österreicher frei, bei einem Versicherungsunternehmen seiner Wahl verschiedene private Zusatz-Krankenversicherungen abzuschließen. Neben der Sonderklasse-Versicherung, die im Falle eines Krankenhausaufenthaltes freie Spitals- und Arztwahl sowie mehr Komfort garantiert, wie beispielsweise ein Zweibett-Zimmer mit Dusche, WC, TV und Telefon, bieten viele Versicherer inzwischen auch Policen an, die Zusatzkosten bei Zahnarztbesuchen oder Kosten für Kuren und alternative Heilmethoden übernehmen.
Die Pensionsversicherung deckt die Versicherungsfälle des Alters, des Todes sowie der geminderten Arbeitsfähigkeit bzw. Erwerbsunfähigkeit ab; außerdem werden Rehabilitationsleistungen erbracht. Sie erbringt mehrheitlich Geldleistungen, hauptsächlich in Form von Pensionen. (Der Begriff „Rente“ wird in Österreich nicht für Altersrenten, sondern nur für Leistungen aus der Unfallversicherung verwendet.)
Seit 2020 gibt es nur mehr drei Pensionsversicherungsträger:
Für Beamte existiert kein Pensionsversicherungsträger, weil der Ruhegenuss (= Beamtenpension) von den Dienstbehörden geleistet wird. Das schließt allerdings nicht aus, dass auch Beamte im Zuge der Harmonisierung eigene Pensionsbeiträge leisten.
Wohlfahrtsfonds
Eine Sonderstellung nehmen Wohlfahrtsfonds (z. B. für Ärzte, Steuerberater etc.) ein. Diese sind von den jeweiligen Standesverbänden verpflichtend vorgeschriebene Pensions-Zusatzversicherungen für diese Berufsgruppen, die Versicherungsträger sind dabei jedoch Privatunternehmen.
Der Versicherungsfall der Arbeitslosigkeit wird durch die Arbeitslosenversicherung abgedeckt, die zwar grundsätzlich zum österreichischen Sozialversicherungssystem zu zählen ist, allerdings nicht im Prinzip der Selbstverwaltung exekutiert wird, sondern vom Bund über das Arbeitsmarktservice abgewickelt wird.
Den Einnahmen von rund 41 Mrd. EUR (2006) standen 44,1 Mrd. EUR Ausgaben wie folgt gegenüber:
Genaue Zahlen und detaillierte Statistiken sind auf der Homepage des Hauptverbandes ersichtlich.
Die Sozialversicherung ist in der heutigen Zeit eine wichtige Säule des Sozialstaats. Ihre Wurzeln reichen bis ins Mittelalter zurück, wobei zunächst den Selbsthilfeorganisationen, später vor allem den "Bruderladen" der Bergleute große Bedeutung zukam. Aufgabe der Bruderladen war, für Krankenbehandlung und Sterbegeld zu sorgen und Vorsorge für die Invalidität zu tragen. Bei der mit großen Gefahren verbundenen bergmännischen Tätigkeit erwies sich die solidarische Gemeinschaftshilfe als unentbehrlich.
Der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger hat die Sozialversicherungs-Chipkarten Betriebs- und Errichtungsgesellschaft m.b.H.[15] gegründet.
Alle Krankenversicherungsträger haben die IT-Services der Sozialversicherung GmbH[16] gegründet.
Die Sozialversicherungsanstalt der Bauern hat gemeinsam mit der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft die SVD-Büromanagement GmbH für die gemeinsame Durchführung von Backoffice-Angelegenheiten gegründet, an die sich später auch die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter sowie die Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau angeschlossen haben.