Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort
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Osterreich
Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Österreichische Behörde
Martin Kocher, Bundesminister für Digitalisierung und WirtschaftsstandortSitz des Bundesministeriums im Gebäude des ehem. k.u.k. Kriegsministeriums am Stubenring 1
Die meisten Angelegenheiten des Wirtschaftsministeriums werden mit dem Ressort Arbeit zusammengefasst, diverse operative Angelegenheiten, vor allem Straßenbau, gehen an das Verkehrsministerium, das Ressort Wasserwirtschaft an das Land- und Forstwirtschaftsministerium. Die Sozialagenden werden mit dem Familienministerium zusammengelegt.
Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt
Aufgaben
Das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort ist zuständig für:[2]
Angelegenheiten des Gewerbes und der Industrie, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie fallen.
Angelegenheiten des Handels und der Verrichtung von Dienstleistungen.
Angelegenheiten des Gewerberechts mit Ausnahme von Rohrleitungsangelegenheiten.
Angelegenheiten des Ladenschlusses.
Gewerbliche und industrielle Forschung. Angelegenheiten der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft mbH und der Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mit beschränkter Haftung, und zwar jeweils im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie.
Angelegenheiten der betrieblichen Berufsausbildung und Berufsfortbildung.
Angelegenheiten der Wirtschafts- und Strukturpolitik auf Sachgebieten, die in die Zuständigkeit des Bundesministeriums fallen.
Ordnung des Binnenmarktes, soweit sie nicht in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus oder unter Z 2 und 4 fällt.
Angelegenheiten der Preisregelung, Preisüberwachung und Preistreiberei, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz fallen.
Wettbewerbsangelegenheiten.
Dazu gehören insbesondere auch Angelegenheiten der staatlichen Beihilfen und der Wettbewerbskontrolle.
Angelegenheiten der beruflichen Vertretung der auf dem Gebiet des Handels, des Gewerbes und der Industrie selbständig Berufstätigen.
Angelegenheiten der Wirtschaftstreuhänder einschließlich ihrer beruflichen Vertretung, soweit sie nicht in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Finanzen fallen.
Wahrnehmung handels- und wirtschaftspolitischer Angelegenheiten gegenüber dem Ausland einschließlich Exportcluster sowie die Vorbereitung und Verhandlung von Staatsverträgen auf diesem Gebiet, soweit es sich nicht um Angelegenheiten der wirtschaftlichen Integration, um Angelegenheiten des Europarates und der OECD sowie der Vereinten Nationen einschließlich UNCTAD und ECE handelt.
Unbeschadet Art. 65 Abs. 1 B-VG Vertretung der Republik Österreich in den in Z 8 genannten Angelegenheiten gegenüber ausländischen Staaten und anderen Völkerrechtssubjekten einschließlich zwischenstaatlicher Organisationen mit Ausnahme der Europäischen Union, des Europarates und der OECD sowie der Vereinten Nationen einschließlich UNCTAD und ECE.
Angelegenheiten der österreichischen Vertretungsbehörde bei der WTO, wobei jedoch mit dieser im Wege des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten zu verkehren ist.
Verkehr auch mit anderen österreichischen Vertretungsbehörden als der in Z 10 genannten im Ausland in Angelegenheiten der Z 8 im Wege des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten.
Angelegenheiten der wirtschaftlichen Landesverteidigung einschließlich der Koordination der wirtschaftlichen Landesverteidigung.
Verwaltung aller Bauten und Liegenschaften des Bundes einschließlich der von Bundeseinrichtungen genutzten Liegenschaften, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich eines anderen Bundesministeriums fallen.
Soweit sie nicht in den Wirkungsbereich eines anderen Bundesministeriums fallen, die Angelegenheiten des staatlichen Hochbaus, insbesondere:
Koordination der hochbaulichen Bedarfs- und Beschaffungsplanung (Standorte, Objekte, Nutzungen, Ausstattung, Kostenrahmen) auf Basis der mittel- und langfristigen Ziel- und Infrastrukturplanungen der Bundesministerien;
Erarbeitung von Prioritäten, Investitions- und Finanzierungsplänen für den Neubau, den Ausbau und die Erhaltung in Zusammenarbeit mit den nutzenden Ressorts;
Erarbeitung technischer und technisch-wirtschaftlicher Leitlinien;
Koordinierte Begutachtung von Projekten zur Wahrung bundeseinheitlicher Standards der Raumerfordernisse, der Umweltgerechtigkeit (Schadstoffbelastung, Energieeinsparung) sowie der architektonischen und funktionellen Gestaltung; dies im Rahmen des jeweiligen Termin- und Kostenplanes;
Sammlung und Auswertung von Raum- und Objektdaten der von Bundeseinrichtungen genutzten oder von Gesellschaften des Bundes genutzten Liegenschaften;
Angelegenheiten des Abschlusses von für die Bundesverwaltung verbindlichen Rahmenverträgen auf dem Gebiet der Beschaffung von Energielieferungen;
die Koordination des gesamten Raummanagements des Bundes im In- und Ausland, einschließlich in Bestand genommener Objekte und solcher, die ansonsten in die Verwaltung eines anderen Ressorts fallen;
die Erarbeitung eines Bedarfsplanes für die gesamte Raumnutzung des Bundes unter Zugrundelegung der Planungen der Fachressorts als Grundlage für die Mietenbudgetierung;
die Bestimmungen der lit. g und h gelten für das Bundesministerium für Landesverteidigung nur insoweit, als dadurch die Erfüllung der Verpflichtungen gemäß § 23 des Bundesimmobiliengesetzes, BGBl. I Nr. 141/2000, umfasst sind.
Die Verwaltung der Anteilsrechte des Bundes an der Schloß Schönbrunn Kultur- und Betriebsgesellschaft m.b.H. und der Schönbrunner Tiergartengesellschaft m.b.H., solange der Bund Gesellschafter ist.
Baukoordinierung.
Bundesmobilienverwaltung.
Dazu gehören insbesondere auch die Angelegenheiten des Hofmobiliendepots – Möbel Museum Wien und der Silberkammer.
Angelegenheiten des Bau-, Wohnungs- und Siedlungswesens.
Angelegenheiten des Wiederaufbaues der durch die Kriegsereignisse zerstörten Bauten; Wohnbauförderung einschließlich der Angelegenheiten der zu diesem Zweck errichteten Fonds.
Volkswohnungswesen und Kleingartenwesen.
Enteignung zum Zweck der Assanierung und andere Assanierungsmaßnahmen.
Bautechnische Angelegenheiten des Zivilschutzes sowie der Raum- und Landesplanung.
Angelegenheiten der Koordination der raumbezogenen Grundlagen im Krisenmanagement.
Technisches Versuchswesen; Beschussangelegenheiten; Maß-, Gewichts-, Eich- und Vermessungswesen; Angelegenheiten aller anderen technischen Prüf- und Sicherheitszeichen mit Ausnahme des Punzierungswesens; Normenwesen.
Angelegenheiten der Normalisierung und Typisierung elektrischer Anlagen und Einrichtungen sowie Sicherheitsmaßnahmen auf diesem Gebiet.
Vermarkung und Vermessung der Staatsgrenzen.
Angelegenheiten des Maschinen- und Kesselwesens.
Angelegenheiten des Ingenieur- und Ziviltechnikerwesens einschließlich der Angelegenheiten ihrer beruflichen Vertretungen.
Einrichtung eines Sicherheitskontrollsystems und Ausfuhrkontrolle zur Gewährleistung der friedlichen Verwendung der Atomenergie; Beschränkung des Transfers von Nukleartechnologie.
Regionalförderung, soweit es sich um einzelbetriebliche Förderungsmaßnahmen im industriell-gewerblichen Bereich handelt.
Angelegenheiten des ERP-Fonds sowie des Verkehrs mit den für wirtschaftliche Hilfsmaßnahmen zuständigen Stellen der Vereinigten Staaten von Amerika in diesen Angelegenheiten.
Angelegenheiten staatseigener Unternehmen, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich eines anderen Bundesministeriums fallen.
Angelegenheiten der Digitalisierung einschließlich der staatlichen Verwaltung für das Service und die Interaktion mit Bürgern und Unternehmen.
Allgemeine Digitalisierungsstrategie.
Angelegenheiten des E-Governments.
Koordination und zusammenfassende Behandlung in Angelegenheiten der Informationstechnologien.
Allgemeine Angelegenheiten einschließlich der Koordination, der Planung und des Einsatzes der automationsunterstützten Datenverarbeitung sowie der Beurteilung von Anwendungen der automationsunterstützten Datenverarbeitung unter Gesichtspunkten der Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit und des ressortübergreifenden Wirkungscontrollings sowie der Verwaltungsreform und des Datenschutzes.
Koordination in Angelegenheiten der elektronischen Informationsübermittlung.
Bereitstellung eines ressortübergreifenden elektronischen Bürgerinformationssystems.
Bereitstellung des Rechtsinformationssystems und des E-Rechts.
Angelegenheiten der BRZ GmbH.
Organisation
Das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort gliedert sich wie folgt:[3]
Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort