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Steffen Augsberg (* 13. September 1976 in Gießen) ist ein deutscher Rechtswissenschaftler und Professor für öffentliches Recht an der Justus-Liebig-Universität Gießen.
Nach seinem Abitur an der Goetheschule Wetzlar studierte Augsberg von 1995 bis 2000 Rechtswissenschaft (und anglo-amerikanisches Recht) an der Universität Trier und der Universität München. Im Jahr seines Studienabschlusses legte er auch sein Erstes Juristisches Staatsexamen ab. Seine Promotion erlangte Augsberg im Jahr 2002 an der Universität Heidelberg. Im Juli 2004 legte er vor dem Gemeinsamen Prüfungsamt der Länder Freie Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt Hamburg und Schleswig-Holstein sein Zweites Juristisches Staatsexamen ab. Im Jahr 2011 habilitierte er sich an der Universität zu Köln, womit er auch die Venia legendi erwarb. Von 2011 bis 2013 hatte er den Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Recht des Gesundheitswesens an der Universität des Saarlandes inne, seit 2013 ist Augsberg Professor (W3) für Öffentliches Recht an der Justus-Liebig-Universität Gießen. Von 2016 bis 2024 war er Mitglied des Deutschen Ethikrats.
Steffen Augsberg war im Zuge der Sterbehilfe-Debatte als Prozessbevollmächtigter des Bundestages im Verfahren zu § 217 StGB[1] beteiligt, der die geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung unter Strafe stellte. Gemeinsam mit Eugen Brysch, Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, verfasste er im Vorfeld den Gesetzentwurf für das Verbot und gilt damit als dessen „Erfinder“[2]. In einem am 26. Februar 2020 verkündeten Urteil erklärte das Bundesverfassungsgericht dieses Verbot aufgrund seiner „autonomiefeindlichen Wirkung“ für verfassungswidrig und daher für nichtig.[3]
Sein Zwillingsbruder ist der Professor für Rechtsphilosophie und Öffentliches Recht an der Universität Kiel, Ino Augsberg.[4]
Personendaten | |
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NAME | Augsberg, Steffen |
KURZBESCHREIBUNG | deutscher Rechtswissenschaftler und Hochschullehrer |
GEBURTSDATUM | 13. September 1976 |
GEBURTSORT | Gießen |