Verweser

Ein Verweser (ahd. firwesan „jemandes Stelle vertreten“) ist ein Vertreter im weitesten Sinne, insbesondere in staatlichen Spitzenämtern. Im Schweizerischen steht ein Verweser auch für einen nicht-schulischen Lehrer, der fachübergreifend gebildet ist, sowie für den Stellvertreter eines ordentlich gewählten Pfarrers.

Geschichte

Laut Adelung bezeichnete man als Verweser „eine Person, welche etwas verweset, die Aufsicht über dasselbe hat. In diesem Verstande war Fürweser und Verweser so viel, als ein Vormund.“ Verweser wurden in der Geschichte als Regenten, die das Amt eines monarchischen Staatsoberhauptes provisorisch ausübten, eingesetzt. Diese Position wurde häufig mit dem Begriff Reichsverweser umschrieben.

Als Landesverweser bezeichnete man den Vertreter des Landeshauptmanns in Verwaltung und insbesondere Justiz.

Die Funktion und den Begriff des Amtsverwesers gibt es schon seit Anfang des 16. Jahrhunderts.

Verwendung

Auch wenn gegen eine Wahl fristgerecht eine Beschwerde oder Wahlprüfungsbeschwerde eingelegt wurde (wie im November 2020 mit den drei Wahlanfechtungen bei der Wahl des Chemnitzer Oberbürgermeisters), kann ein Amtsverweser eingesetzt werden, bis die Rechtmäßigkeit der Wahl festgestellt wurde. Sollte die Wahl für ungültig erklärt werden, müssen ebenfalls Neuwahlen angesetzt werden. Der Amtsverweser übt die Amtsgeschäfte in jedem Fall nur so lange aus, bis ein rechtmäßig gewählter Kandidat das Amt übernehmen kann.

Siehe auch

Literatur

Einzelnachweise

  1. Verweser. auf zeno.org
  2. Verweser. auf zeno.org
  3. Land(es)verweser (Deutsches Rechtswörterbuch - DRW). Abgerufen am 30. November 2023. 
  4. Amtsverweser. In: Preußische Akademie der Wissenschaften (Hrsg.): Deutsches Rechtswörterbuch. Band 1, Heft 4 (bearbeitet von Eberhard von Künßberg). Hermann Böhlaus Nachfolger, Weimar (adw.uni-heidelberg.de – Erscheinungsdatum zwischen 1914 und 1930). 
  5. § 48 Abs. 2 GemO Baden-Württemberg, aktuelle Fassung bei Landesrecht-BW.de.
  6. RP weist Einsprüche zurück und bestätigt Gültigkeit, 1. August 2023 Rhein-Neckar-Zeitung
  7. Stadt Chemnitz: „Sven Schulze zum Amtsverweser gewählt“. Pressemitteilung vom 25. November 2020, abgerufen am: 26. November 2020.
  8. Landvogt – Historisches Lexikon. Abgerufen am 16. Juni 2019. 
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