In der heutigen Welt hat Wilhelm Emil Wahlberg in verschiedenen Lebensbereichen große Bedeutung erlangt. Ob auf persönlicher, beruflicher oder sozialer Ebene, Wilhelm Emil Wahlberg spielt eine entscheidende Rolle bei der Entscheidungsfindung und der Art und Weise, wie wir täglichen Herausforderungen begegnen. Wilhelm Emil Wahlberg ist seit langem Gegenstand von Untersuchungen und Analysen durch Experten verschiedener Disziplinen, die versuchen, seine Auswirkungen auf die Gesellschaft besser zu verstehen. In diesem Artikel werden wir verschiedene Aspekte im Zusammenhang mit Wilhelm Emil Wahlberg untersuchen, von seiner Entwicklung im Laufe der Zeit bis zu seinem Einfluss auf das moderne Leben. Wir werden auch seine Bedeutung für die individuelle und kollektive Entwicklung sowie die möglichen Auswirkungen, die es für die Zukunft hat, analysieren.
Wilhelm Emil Wahlberg (* 4. Juli 1824 in Prag; † 31. Januar 1901 in Wien) war ein österreichischer Jurist und Strafrechtler.
Wahlberg studierte die Rechtswissenschaften in Wien und habilitierte 1851. 1854 wurde er zum außerordentlichen und 1860 schließlich zum ordentlichen Professor ernannt. Von 1864 bis 1872 war er Mitglied der Ministerial-Justizkommission zur Ausarbeitung des Entwurfes eines Strafgesetzbuches, womit er auch maßgeblich an der Entstehung einer Reform des Strafgesetzbuches beteiligt war. Er wurde Mitglied des Staatsgerichtshofs und der Strafgesetzkommission. Von 1874 bis 1875 hatte er das Amt des Rektors der Universität Wien inne. Wahlberg starb am 31. Jänner 1901 in Wien und wurde auf dem Dornbacher Friedhof beigesetzt.
Nach ihm ist die Wahlberggasse im 14. Wiener Gemeindebezirk Penzing benannt. Eine Porträtbüste von ihm steht im Arkadenhof der Universität Wien, welche von Melanie Horsetzky von Hornthal geschaffen wurde.
Ein besonderes Anliegen waren ihm Themen des Strafrechts sowie der Strafprozessordnung sowie des Strafvollzugs. Ein Hauptaugenmerk findet sich in der Frage nach der Zurechnungsfähigkeit sowie der Unterscheidung zwischen Gelegenheitsverbrechen und Gewohnheitsdelikt.
Er gilt als einer der Begründer der subjektiven Sicht des Strafrechts und stellte somit den Rechtsbrecher in den Mittelpunkt der Betrachtung. In der Strafe sah Wahlberg die Möglichkeiten der Abschreckung, Prävention, Besserung und Sicherung.[1]
Personendaten | |
---|---|
NAME | Wahlberg, Wilhelm Emil |
KURZBESCHREIBUNG | österreichischer Jurist und Strafrechtler |
GEBURTSDATUM | 4. Juli 1824 |
GEBURTSORT | Prag |
STERBEDATUM | 31. Januar 1901 |
STERBEORT | Wien |