In der heutigen Welt ist Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen ein Thema, das bei einem breiten Spektrum der Bevölkerung wachsendes Interesse weckt. Seit seiner Entstehung hat Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen widersprüchliche Meinungen und Debatten über seine Auswirkungen auf die Gesellschaft hervorgerufen. Im Laufe der Zeit hat dieses Thema zunehmend an Relevanz gewonnen und beeinflusst verschiedene Aspekte des täglichen Lebens und die Entwicklung verschiedener Wissensbereiche. Aus diesem Grund ist es wichtig, die verschiedenen Aspekte im Zusammenhang mit Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen eingehend zu analysieren, um seinen Umfang und die Auswirkungen zu verstehen, die es für Einzelpersonen, Gemeinschaften und die Welt im Allgemeinen hat. In diesem Artikel werden wir verschiedene Perspektiven und Ansätze zu Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen untersuchen, mit dem Ziel, eine vollständige und bereichernde Vorstellung von seiner heutigen Bedeutung zu vermitteln.
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
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Rechtsform | Rechtlich unselbständige Anstalt in der Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale – Anstalt des öffentlichen Rechts |
Gründung | 16. Juli 2009 |
Sitz | Offenbach am Main |
Leitung | Vorsitzender WIBank-Ausschuss:
Tarek Al-Wazir Geschäftsleitung: Gottfried Milde, Michael Reckhard, Judith Mandel |
Mitarbeiterzahl | 454 (Stand Ende 2020) |
Umsatz | 25.879 Mio. Euro |
Website | https://www.wibank.de |
Die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) ist die Förderbank des Landes Hessen und zuständig für das monetäre öffentliche Fördergeschäft. Sie ist als rechtlich unselbständige, wirtschaftlich und organisatorisch selbständige Anstalt (AidA) in der Landesbank Hessen-Thüringen einer der drei Geschäftsbereiche, auf denen das Geschäftsmodell der Landesbank basiert.
Die Gründung der Bank fußt auf dem „Gesetz zur Neuordnung der monetären Förderung in Hessen“ vom 16. Juli 2009[1], durch das die Investitionsbank Hessen (IBH) auf die LTH – Bank für Infrastruktur verschmolzen wurden. Die WIBank führt das Fördergeschäft der bisherigen Institute IBH und LTH – Bank für Infrastruktur fort.
Das Gesetz zur Neuordnung der monetären Förderung in Hessen legte fest, dass die WIBank mit der Gewährträgerhaftung des Landes Hessen ausgestattet ist. Das Förderinstitut ist gemäß der Grundsätze der Verständigung mit der EU-Kommission über staatliche Garantien deutscher Förderbanken (Verständigung II) aufgestellt und unterliegt dem Grundsatz der Wettbewerbsneutralität.[2]
Im Beteiligungsgeschäft bedient sich die WIBank zur Erfüllung ihrer Aufgaben der Beteiligungs-Managementgesellschaft Hessen mbH[3](BM H), einer Tochtergesellschaft der Landesbank Hessen-Thüringen, die der WIBank wirtschaftlich zugeordnet sowie in die Wirtschaftsförderung des Landes Hessen integriert ist.
Die BM H nimmt die Geschäftsbesorgungs- und -betreuungsaufgaben für folgende aktive Beteiligungsgesellschaften wahr, die den hessischen Mittelstand mit Eigenkapital bzw. eigenkapitalähnlichen Mitteln unterstützen:
Den rechtlich selbstständigen Gesellschaften liegen unterschiedliche Gesellschafter- und Refinanzierungsstrukturen zugrunde. Als Finanzierungsinstrumente finden stille, aber zum Teil auch offene Beteiligungen Anwendung.
Im Gesetz zur Neuordnung der monetären Förderung in Hessen wurde vorgesehen, einen Ausschuss des Verwaltungsrates der Helaba einzurichten, der für die WIBank und für ihre Fördertätigkeit zuständig ist.[4]
Der WIBank-Ausschuss beschließt die Richtlinien für die Geschäftspolitik und überwacht das Fördergeschäft. Im Zuge dessen entscheidet er über die Art der Zweckbindung der von der WIBank thesaurierten Erträge.
Der Ausschuss besteht aus sechs Mitgliedern:
Der Verwaltungsrat der Helaba wird vom Vorsitzenden[5] des Ausschusses regelmäßig über die Tätigkeiten der WIBank und über die Beschlüsse des Ausschusses unterrichtet.
Die Standorte der Bank sind Offenbach am Main, Kassel, Wetzlar und Wiesbaden.
Koordinaten: 50° 6′ 27,2″ N, 8° 44′ 28,3″ O