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Das holsteinische Amt Cismar entstand 1544 und umfasste die Ländereien des in der Reformation säkularisierten Klosters Cismar.
Das Amt entstand mit der Aufhebung des Klosters Cismar und fiel 1544 bei der Landesteilung durch König Christian III. als Bestandteil des herzoglichen Anteils an Herzog Adolf I. von Schleswig-Holstein-Gottorf. Eine bekannte nachreformatorische Persönlichkeit aus dem Amtsbezirk ist der Geistliche Johannes Stricker. Er wurde 1561 ordiniert, als er vom Amtmann Benedikt von Ahlefeldt als Prediger an die Klosterkirche in Cismar berufen wurde. Um 1572 übernahm er zudem das Pastorat von St. Jürgen in Grube von seinem Bruder Jeremias Stricker und zog um 1575 in das 1569 neu erbaute Pfarrhaus von Grube, das sich heute im Schleswig-Holsteinischen Freilichtmuseum in Molfsee befindet. 1576 findet sich seine Unterschrift unter dem Bedenken der zum Gottorfer Anteil des Herzogtums gehörenden Geistlichen gegen die Konkordienformel. In seinem Amt wurde er mit den Ausschweifungen und Übergriffen des holsteinischen Adels konfrontiert, die noch zunahmen, als das Amt Cismar 1576 an Detlef von Rantzau auf Kletkamp verpfändet wurde.
Das ebenfalls gottorfische Amt Oldenburg (Holstein), das seit 1544 vielfach vom Cismarer Amtmann mit verwaltet wurde, fiel 1768 an das Hochstift Lübeck. Die Amtmänner von Cismar waren zu dieser Zeit nicht nur in Personalunion Amtmänner des Amts Oldenburg, sondern verwalteten als holsteinische Landräte auch Fehmarn und als Gouverneure die Stadt Neustadt in Holstein. Mit dem Vertrag von Zarskoje Selo erfolgte 1773 der Übergang des Amts Cismar vom Herzoglichen Anteil auf den Königlichen Anteil.
Das Amt umfasste bis 1842 einen fast geschlossenen Bezirk zwischen Grube, Dahme und Neustadt mit Schwerpunkt in der heutigen Gemeinde Grömitz, nämlich die Ortschaften
Dem Cismarer Amtmann waren auch – allerdings nur für Zwecke der Steuererhebung – dem lübeckischen Stadtstift gehörende Orte zugewiesen, nämlich
Im Jahr 1843 kam das Amt Kollegiatstift (mit seinen Besitzungen) – im Rahmen des durch den im Plöner Vertrag von 1842 vereinbarten Gebietsaustausches zwischen dem Fürstentum Lübeck und Holstein zur Bereinigung der verstreuten Besitzungen – an Holstein und wurde in das Amt Cismar eingegliedert. Im Einzelnen waren dies die Dörfer
Das Amt wurde 1867 bei Einführung der Landkreise mit fast dem gesamten bisherigen Oldenburger (Adels-)Distrikt, den Städten Neustadt, Oldenburg und Heiligenhafen, 12 Dörfern des Lübecker Stadtstifts, dem Kirchdorf Neukirchen und den Großherzoglich Oldenburgischen Fideikommißgütern im neuen Kreis Oldenburg zusammengefasst.[1] Dabei war Cismar noch bis 1921 Sitz der Kreisverwaltung, erst dann erfolgte deren Umzug in das namensgebende Oldenburg (Holstein). Die Gerichtsfunktion des Amtes ging auf das neu gebildete Amtsgericht Cismar über.