Auslandseinsätze der Bundeswehr

Auslandseinsätze der Bundeswehr sind im weiteren Sinne alle Einsätze der Bundeswehr außerhalb Deutschlands. In einem engeren Sinne sind damit vom Bundestag mandatierte Einsätze gemäß den Kriterien zu verstehen, die das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil am 12. Juli 1994 festgelegt hat und die 2005 im Parlamentsbeteiligungsgesetz Niederschlag gefunden haben.

Geschichte

Erste Einsätze

Im November 1959 hatte die Bundeswehr ihren ersten Auslandseinsatz. Flugzeuge der Luftwaffe flogen Medikamente in die marokkanische Stadt Meknès. Wenige Monate später gab es den ersten großen Einsatz nach dem verheerenden Erdbeben von Agadir 1960. Neben diesen beiden Einsätzen 1959/1960 gab es bis 1991 noch 133 weitere humanitäre Hilfseinsätze solcher Art.

Debatte und Ausweitung der Einsätze

Seit 1990 wird die Bundeswehr zu „friedenserhaltenden“ und „friedenssichernden“ Maßnahmen (peacebuilding und peacekeeping) außerhalb der Bundesrepublik Deutschland eingesetzt. Bereits unmittelbar nach der deutschen Wiedervereinigung 1990 begann eine heftige Debatte über den Einsatz der Bundeswehr außerhalb des NATO-Vertragsgebiets (Out-of-area-Debatte). Während die Regierungsparteien CDU und FDP sich in Abkehr von der „Kohl-Doktrin“ für derartige Einsätze (im Rahmen von UN-Mandaten) aussprachen, waren SPD und Grüne zunächst dagegen. Mit der sogenannten Petersberger Wende 1992 änderte die SPD ihre Position. Mit dem Amtsantritt der Rot-Grünen Bundesregierung 1998 unterstützen auch die Grünen derartige Einsätze.

Die ersten derartigen Einsätze waren vom 16. August 1990 bis zum 13. September 1991 die Operation Südflanke von Minenabwehrkräften der Marine während des und nach dem Zweiten Golfkrieg im Mittelmeer und Persischen Golf und vom 30. Januar 1991 bis 17. März 1991 der Einsatz des Flugabwehrraketengeschwader 2 in Diyarbakır in der Türkei im Rahmen der Operation Desert Storm. 1993 erfolgte die Entsendung eines Feldlazaretts nach Phnom Penh im Rahmen der United Nations Advance Mission in Cambodia UNAMIC als einer Mission der UNO.

Es folgten Einsätze in der Adria (Operation Sharp Guard 1992–1996) und auf dem Balkan im Rahmen der Einsätze IFOR und SFOR.

Die United Nations Operation in Somalia II in Somalia von März 1993 bis März 1995 wurde von Deutschland durch den Deutschen Unterstützungsverband Somalia März 1993 bis März 1994 in Beledweyne unterstützt.

Die verfassungsrechtliche Zulässigkeit von Einsätzen nach Maßgabe des Art. 24 Abs. 2 GG (also innerhalb von NATO- oder UN-Mandaten) hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1994 geklärt. Darüber hinaus enthält dieses Urteil die Grundlegung für den Parlamentsvorbehalt für den Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte im Ausland. Im Schrifttum ist umstritten, ob dieser Vorbehalt durch das Urteil nur explizit klargestellt oder in extensiver Auslegung der Verfassung erst durch das Gericht eingeführt wurde.

1996 wurde erstmals eine Einsatzmedaille der Bundeswehr verliehen. Weitere Medaillen sind die NATO-Medaille, die Einsatzmedaille der Europäischen Union und die UN-Medaille.

Kosovo-Krieg und KFOR-Einsatz

Bundeswehrsoldaten im KFOR-Einsatz im Kosovo, 1999 Bundeswehr während KFOR, 2001

1999 hat die Bundeswehr mit der Luftwaffe im Rahmen der Operation Allied Force mit etwa 500 Einsätzen zum ersten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik an einem verfassungsmäßig und völkerrechtlich umstrittenen Krieg – dem Kosovo-Krieg – teilgenommen. Die völkerrechtliche Grundlage für den Einsatz war in der Fachdiskussion umstritten. Überwiegend wurde die Intervention von den verantwortenden Politikern als „humanitäre Intervention“ bezeichnet und in der Hinsicht als gerechtfertigt angesehen. Die Legitimation der Beteiligung stützte sich besonders auf geheimdienstliche Informationen, die bei Kriegseintritt als nicht vollständig verifiziert galten.

Die Teilnahme deutscher Streitkräfte an der Operation konnte bei Annahme des Rechtfertigungskonstruktes als verfassungsrechtlich zulässig angesehen werden, denn es lag kein Angriffskrieg im Sinne des Art. 26 GG vor und die Teilnahme erfolgte im Rahmen eines Systems gegenseitiger und kollektiver Sicherheit, wie es Art. 24 Abs. 2 GG verlangt. Wird die Begründung der „humanitären Intervention“ nicht geteilt, stellte die NATO-Intervention völkerrechtlich einen Angriffskrieg dar, wodurch die Beteiligung der Bundesrepublik verfassungsrechtlich unzulässig wäre.

Diesem Einsatz schloss sich eine Beteiligung an der KFOR-Mission zum Schutz der Bevölkerung und der im Land tätigen Hilfsorganisationen an. Der Einsatz der internationalen Sicherheitspräsenz KFOR fußte von Anfang an auf der Resolution 1244 des UN-Sicherheitsrates.

Nach dem 11. September 2001

Seit 2001 ist die Bundeswehr unter der Führung des Einsatzführungskommandos auch im Rahmen der Anti-Terror-Koalition eingesetzt. Der Einsatz wurde im rot-grün dominierten Bundestag im Vorfeld heftig debattiert. Eine einheitliche Position dazu wurde letztlich dadurch herbeigeführt, dass Bundeskanzler Gerhard Schröder die Vertrauensfrage stellte und ihm in der Abstimmung das Vertrauen mit 336 bei 334 benötigten Stimmen und 326 Gegenstimmen ausgesprochen wurde.

Ein Marinekontingent überwachte, abgestützt auf Dschibuti, das Seegebiet am Horn von Afrika; außerdem ist die Deutsche Marine an entsprechenden NATO-Operationen im Mittelmeer beteiligt. Die Bundeswehr war in Afghanistan im Rahmen der ISAF aktiv (siehe auch: Deutsche Beteiligung am Krieg in Afghanistan). Außerdem bildete sie in Kuwait und den Vereinigten Arabischen Emiraten Polizei- und Milizkräfte der neuen irakischen Sicherheitskräfte aus.

Liste der Auslandseinsätze

Abgeschlossene Einsätze

Bisher höchster Stand im Ausland eingesetzter Soldaten: 10.024 (Juni 2002)

Die Bundeswehr beteiligte sich seit 1959 an mehr als 130 humanitären Hilfsaktionen.

Einsätze begonnen vor 1990 Einsätze begonnen von 1990 bis 1999 Bundeswehrsoldaten der SFOR in Pale in Bosnien, Operation Joint Forge, Januar 2004 Bundeswehrsoldat während IFOR, 1995 Einsätze begonnen von 2000 bis 2009 Boardingteam der Fregatte Augsburg im Einsatz während der Operation Enduring Freedom, Mai 2004 Einsätze begonnen von 2010 bis 2019 Soldaten mit Radfahrzeug Dingo in Afghanistan, 2009 Einsätze begonnen seit 2020

seit Mai 2020 Beteiligung am Marineeinsatz EUNAVFOR MED IRINI im Mittelmeer, um das Waffenembargo gegen Libyen durchzusetzen

16. bis 26. August 2021 Beteiligung an der Evakuierung am Flughafen Kabul

23. bis 25. April 2023 Evakuierung aus Khartum wegen der Kämpfe im Sudan

seit 28. April 2023 Beteiligung an der Ausbildungsmission EUMPM Niger

seit 23. Februar 2024 Beteiligung an der Operation Aspides im Roten Meer und im Golf von Aden (in Verbindung mit der Operation Prosperity Guardian)

Laufende Einsätze

Übersicht mandatierter Einsätze
Mission Beginn Leitung Völkerrechtliche Grundlage Mandats­obergrenze eingesetzte Soldaten Letztes Mandat Ende des Mandats Beschreibung
KFOR 11.06.1999 NATO u. a. UN-Sicherheitsrat Resolution 1244 (1999) 400 68 27.06.2024 unbefristet Friedenssicherung im Kosovo
UNIFIL 20.09.2006 UN u. a. UN-Sicherheitsrat Resolution 1701 (2006) 300 122 27.06.2024 30.06.2025 Seeraumüberwachung vor der Küste des Libanons mit Fregatten, Schnellbooten und Hilfsschiffen unter anfangs deutscher Führung. Die Führung wechselte im Februar 2008 an Italien. Einschließlich Landkomponenten zur Versorgung und zur Unterstützung der libanesischen Kräfte wurden anfangs ca. 1.400 Soldaten entsandt.
UNMISS 08.07.2011 UN u. a. UN-Sicherheitsrat Resolution 1996 (2011) 50 13 21.03.2024 31.03.2025 Unterstützung beim Aufbau des neuen Staates Republik Südsudan
EUTM Mali 28.02.2013 EU u. a. „auf Grundlage des Ersuchens der Regierung von Mali an die EU“ 600 234 20.05.2022 31.05.2023 Ausbildungsmission für die malischen Sicherheitskräfte sowie Streitkräfte der westafrikanischen „G5-Sahel“-Staaten im westafrikanischen Mali (Koulikoro) bzw. Niger
MINURSO 16.10.2013 UN u. a. UN-Sicherheitsrat Resolution 2099 (2013) 4 3 16.10.2013 unbefristet UN-Beobachtermission in der Westsahara
Counter Daesh/Capacity Building Iraq 03.06.2015 USA u. a. Recht auf „kollektive Selbstverteidigung“ gemäß Artikel 51 der UN-Charta, UN-Sicherheitsrat Resolution 2249 (2015) 500 223 18.10.2023 31.10.2024 Fähigkeitsunterstützung im Irak;

bis 31.01.2022 außerdem Kampf gegen den IS in Syrien

Operation Sea Guardian 29.09.2016 NATO u. a. UN-Sicherheitsrat Resolution 2292 (2016) 650 177 21.03.2024 31.03.2025 Operation zur maritimen Sicherheit im Mittelmeer, Aufgaben reichen von der Seeraumüberwachung bis zur Ausbildungsunterstützung
UNMHA 10.04.2019 UN u. a. UN-Sicherheitsrat Resolution 2452 (2019) 5 k. A. 10.04.2019 unbefristet UN-Beobachtermission im Jemen
EUNAVFOR MED IRINI 07.05.2020 EU u. a. UN-Sicherheitsrat Resolution 2292 (2016) 300 29 25.04.2024 30.04.2025 Durchsetzung des Waffenembargos gegen Libyen im Mittelmeer
EUFOR ALTHEA 08.07.2022 EU u. a. UN-Sicherheitsrat Resolution 2604 (2021) 50 27.06.2024 30.06.2025 Erneute Beteiligung an der Stabilisierung in Bosnien-Herzegowina
EUMPM Niger 28.04.2023 EU u. a. „auf Grundlage des Ersuchens der Regierung von Niger an die EU“ 60 28.04.2023 31.05.2024 Ausbildungsmission im Niger
Eunavfor Aspides 23.02.2024 EU u. a. UN-Sicherheitsrat Resolution 2722 (2024) 700 23.02.2024 28.02.2025 Schutz von Handelsschiffen im und in der Nähe des Roten Meers vor Beschuss durch Huthi

Weitere Missionen / einsatzgleiche Verpflichtungen

Geplante Missionen

Gefallene und einsatzverletzte Soldaten

→ Hauptartikel: Todesfälle bei Auslandseinsätzen der Bundeswehr Das Ehrenmal der Bundeswehr in Berlin

Bei Auslandseinsätzen kamen zwischen 1992 und Juni 2013 insgesamt 103 deutsche Soldaten ums Leben. Um der Gefallenen dieser Einsätze zu gedenken, bestehen in den Einsatzländern Ehrenmale der Bundeswehr. Zudem wurde in Berlin ein zentrales Ehrenmal der Bundeswehr errichtet, das der über 3.100 Angehörigen der Bundeswehr gedenkt, die im Dienst (auch im Inland) ihr Leben verloren haben.

Im Jahre 1993 wurde ein deutscher Soldat in Kambodscha erschossen. Durch einen Unfall verloren 1997 zwei deutsche Soldaten ihr Leben in Bosnien-Herzegowina. Durch den Abschuss eines Hubschraubers starb neben weiteren Passagieren ein deutscher Soldat in Georgien. Bei einem weiteren Hubschrauberabsturz 2002 verloren sieben Bundeswehrsoldaten ihr Leben. Im selben Jahr starben zwei Soldaten bei einer Bombenentschärfung. Bei einer Minenexplosion starb ein weiterer Soldat ein Jahr später in Afghanistan. Vier weitere verloren wenige Tage danach bei einem Selbstmordanschlag in Kabul ihr Leben. Im Jahr 2005 starben in Afghanistan zwei deutsche Soldaten durch einen Unfall und ein weiterer bei einem Selbstmordanschlag. Drei Bundeswehrsoldaten starben zwei Jahre später 2007 ebenfalls in Afghanistan bei einem Selbstmordanschlag. Beim Absturz eines spanischen Hubschraubers südöstlich von Banja Luka (Republika Srpska) am 19. Juni 2008 verunglückten zwei deutsche Soldaten tödlich. Bei einem Sprengstoffanschlag (IED) südwestlich Kunduz am 27. August 2008 wurde ein Soldat, bei einem Selbstmordanschlag bei Kunduz am 20. Oktober 2008 zwei Soldaten und fünf Kinder getötet sowie zwei Soldaten und ein Kind schwer verletzt. Ein 21-jähriger Soldat ist am 14. März 2009 bei einem Verkehrsunfall nahe dem Feldlager Feyzabad ums Leben gekommen. Am 29. April 2009 ist bei einem Anschlag auf einen Konvoi in der Nähe von Kunduz ein deutscher Soldat gefallen. Des Weiteren starben am 23. Juni 2009 drei weitere deutsche Soldaten in Afghanistan, als in einem Feuergefecht ihr Transportpanzer Fuchs beim Rückwärtsfahren von der Fahrbahn abkam und sich überschlug.

Beim Karfreitagsgefecht vom 2. April 2010 fielen drei deutsche Fallschirmjäger. Es war die erste längere Kampfhandlung seit dem Zweiten Weltkrieg, an der deutsche Soldaten mit eigenen Verlusten beteiligt waren.

Den im Auslandseinsatz verletzten Soldaten, aber auch den Hinterbliebenen, stehen nach dem Soldatenversorgungsgesetz und dem Einsatzversorgungsgesetz staatliche Leistungen zu. Nach dem Einsatz-Weiterverwendungsgesetz haben sie zudem Anspruch auf eine Schutzzeit, in der sie weder versetzt noch aus der Bundeswehr entlassen werden dürfen und, bei einer schweren Schädigung, Anspruch auf Weiterbeschäftigung bei der Bundeswehr oder im öffentlichen Dienst. Für den privaten Schutz von Soldaten im Einsatz gelten bei Versicherungen meist besondere Vertragsbedingungen, wie beispielsweise die sogenannte Kriegsklausel. Daneben gibt es zunehmend eine Vielzahl von durch private Initiative gestützte Organisationen.

Für den Lufttransport verletzter Soldaten (MedEvac), etwa ins Bundeswehrzentralkrankenhaus Koblenz, auf einen am Flughafen Köln/Bonn stationiertem Airbus zurückgreifen.

Neben körperlichen Verletzungen haben Posttraumatische Belastungsstörung der Soldaten nach Auslandseinsätzen, als Thema die Öffentlichkeit und den Bundestag bereits vielfach beschäftigt.

Siehe auch

Literatur

Commons: Auslandseinsätze der Bundeswehr – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. a b BVerfG, Urteil vom 12. Juli 1994, Az. 2 BvE 3/92, 5/93, 7/93, 8/93, BVerfGE 90, 286 - Out-of-area-Einsätze.
  2. Patrick Merziger: Out of Area: Humanitäre Hilfe der Bundeswehr im Ausland (1959–1991). Zeithistorische Forschungen, 1. Januar 2018, abgerufen am 10. Juli 2020. 
  3. vgl. Verfassungsrechtliche Grundlagen für Auslandseinsätze der Bundeswehr. Überlegungen zur Änderung der verfassungsrechtlichen Praxis. Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages, Ausarbeitung vom 16. Februar 2016.
  4. Broschüre Ehrenzeichen und Einsatzmedaillen der Bundeswehr (Memento vom 30. Juni 2011 im Internet Archive), Stand 01/2011; 4,3 MByte; 60 Seiten. Herausgeber: Bundesministerium der Verteidigung, Seite 24.
  5. Wolf Siebert (für Inforadio): Traumata bei Bundeswehrsoldaten: „Da werden Bilder wieder aktiviert, die viele Jahre geschlummert haben“. In: RBB 24. 31. August 2021, archiviert vom Original am 29. Oktober 2021; abgerufen am 13. Oktober 2021. 
  6. Auslandsaufenthalte der Bundeswehr ohne Mandat des Deutschen Bundestages. (PDF 579 kB) Drucksache 16/13861. In: dipbt.bundestag.de. Deutscher Bundestag, 31. Juli 2009, abgerufen am 6. Juni 2010 (siehe für Kambodscha auch = Kürzel KHM). 
  7. Bundestag schickt bis zu 400 Soldaten in die Türkei. stern.de, abgerufen am 14. Dezember 2012. 
  8. Türkei – AF TUR (Active Fence Turkey). In: www.einsatz.bundeswehr.de. 5. Januar 2016, archiviert vom Original am 8. Januar 2016; abgerufen am 4. Februar 2016. 
  9. Mali-Einsatz der Bundeswehr ist beendet. Abgerufen am 12. Dezember 2023. 
  10. Hilfe bei Vernichtung chemischer Waffen. bmvg.de, abgerufen am 28. Juli 2014. 
  11. Pressemeldung BMVg, abgerufen am 13. Juni 2015
  12. tagesschau.de: Afghanistan-Mission: Bundeswehr fliegt letzte Soldaten aus. Abgerufen am 29. Juni 2021. 
  13. Bundeswehr beendet Evakuierungseinsatz im Sudan. Abgerufen am 25. April 2023. 
  14. Deutscher Bundestag - Parlament genehmigt nachträglich Sudan-Einsatz der Bundeswehr. Abgerufen am 27. April 2023. 
  15. Volker Müller: Deutscher Bundestag - Abgeordnete billigen Beteiligung der Bundeswehr an EU-Mission... Abgerufen am 28. April 2023. 
  16. Wie lauten die Einsatzzahlen? Bundeswehr, abgerufen am 4. Oktober 2022. 
  17. Resolution 1244 (1999). United Nations Security Council, 10. Juni 1999, abgerufen am 31. März 2022 (englisch). 
  18. Götz Hausding: Deutscher Bundestag - Bundestag verlängert Nato-Einsatz der Bundeswehr im Kosovo. Abgerufen am 27. Juni 2024. 
  19. Resolution 1701 (2006). United Nations Security Council, 11. August 2006, abgerufen am 31. März 2022 (englisch). 
  20. Götz Hausding: Deutscher Bundestag - Bundeswehrbeteiligung an UN-Mission im Libanon verlängert. Abgerufen am 27. Juni 2024. 
  21. Volker Müller: Deutscher Bundestag - Bundestag verlängert Bundeswehreinsatz in Südsudan. Abgerufen am 22. März 2024. 
  22. Volker Müller: Deutscher Bundestag - Ausbildungsmission der Bundeswehr mit Schwerpunkt in Niger... Abgerufen am 20. Mai 2022. 
  23. Westsahara – MINURSO. Bundeswehr, abgerufen am 10. Juli 2021. 
  24. Resolution 2548 (2020). Sicherheitsrat der Vereinten Nationen, abgerufen am 10. Juli 2021: „Der Sicherheitsrat beschließt, das Mandat der MINURSO bis zum 31. Oktober 2021 zu verlängern“ 
  25. Volker Müller: Deutscher Bundestag - Parlament beschließt Fortsetzung des Bundeswehreinsatzes in Irak. Abgerufen am 18. Oktober 2023. 
  26. Volker Müller: Deutscher Bundestag - Bundeswehr beteiligt sich weiter am Mittelmeer-Einsatz „Sea Guardian“. Abgerufen am 21. März 2024. 
  27. Kabinett beschließt Mission UNMHA. Bundesministerium der Verteidigung, abgerufen am 10. Juli 2021. 
  28. Resolution 2534 (2020). Sicherheitsrat der Vereinten Nationen, abgerufen am 10. Juli 2021: „Der Sicherheitsrat beschließt, das Mandat der Mission der Vereinten Nationen zur Unterstützung des Hudaida-Abkommens (UNMHA) bis zum 15. Juli 2021 zu verlängern“ 
  29. Volker Müller: Deutscher Bundestag - Bundeswehreinsatz im Mittelmeer um ein Jahr verlängert. Abgerufen am 25. April 2024. 
  30. Götz Hausding: Deutscher Bundestag - Bundeswehreinsatz in Bosnien und Herzegowina verlängert. Abgerufen am 27. Juni 2024. 
  31. Volker Müller: Deutscher Bundestag - Abgeordnete billigen Beteiligung der Bundeswehr an EU-Mission... Abgerufen am 28. April 2023. 
  32. Götz Hausding: Deutscher Bundestag - Parlament billigt Bundeswehreinsatz im Roten Meer. Abgerufen am 23. Februar 2024. 
  33. Luftwaffe unterstützt erneut NATO-Partner im Baltikum. Bundeswehr, abgerufen am 10. Juli 2021. 
  34. enhanced Air Policing South. Bundeswehr, abgerufen am 10. Juli 2021. 
  35. Ägäisches Meer – NATO-Unterstützungsmission. Bundeswehr, abgerufen am 10. Juli 2021. 
  36. Litauen – Enhanced Forward Presence. Bundeswehr, abgerufen am 10. Juli 2021. 
  37. Abschreckung mit Ansage, Tagesschau, 26. Juni 2023
  38. T. Wiegold: Kampfbrigade nach Litauen: Deutschland sagt erstmals Auslands-Stationierung zur Abschreckung zu – Zusammenfassung, Augen geradeaus!, 26. Juni 2023
  39. Brigade Litauen: Dienen und leben im Baltikum. 18. Dezember 2023, abgerufen am 23. März 2024. 
  40. Markus Feldenkirchen, Matthias Gebauer und Shoib Najafizada: Deutscher Soldat in Afghanistan getötet. Der Spiegel, 30. April 2009, abgerufen am 1. Juni 2010. 
  41. Vgl. Loretana de Libero, Tod im Einsatz. Deutsche Soldaten in Afghanistan, Potsdam 2014, siehe auch Todesfälle bei Auslandseinsätzen der Bundeswehr#Einzelne Fälle
  42. Afghanistan: Feuergefecht nahe Kunduz. In: www.bundeswehr.de. Presse- und Informationsstab BMVg, 9. Juli 2009, archiviert vom Original am 27. Juni 2009; abgerufen am 1. Juni 2010. 
  43. Reinhold Robbe: Unterrichtung durch den Wehrbeauftragten Jahresbericht 2009. (PDF; 2,9 MB) 51. Bericht. In: dipbt.bundestag.de. Deutscher Bundestag, März 2010, S. 62f, abgerufen am 1. Juni 2010.