In der heutigen Welt ist Landesregierung (Deutschland) ein Thema, das die Aufmerksamkeit vieler Menschen auf sich gezogen hat. Die Relevanz von Landesregierung (Deutschland) wird im Laufe der Zeit immer deutlicher, je weiter sich die Gesellschaft weiterentwickelt. Von seinen Auswirkungen auf das tägliche Leben der Menschen bis hin zu seinem Einfluss auf Wirtschaft und Politik ist Landesregierung (Deutschland) ein Thema, das eine eingehende Untersuchung verdient. In diesem Artikel betrachten wir verschiedene Aspekte im Zusammenhang mit Landesregierung (Deutschland) und wie es sich im Laufe der Zeit entwickelt hat. Von seinen Ursprüngen bis zu seiner heutigen Relevanz werden wir uns mit einer vollständigen Analyse von Landesregierung (Deutschland) und seinen Auswirkungen auf verschiedene Aspekte der modernen Gesellschaft befassen.
Eine Landesregierung ist die Regierung eines Landes in Deutschland. In Bayern und Sachsen heißt die Landesregierung Staatsregierung, in den Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg heißt sie Senat.
Die Landesregierung besteht aus dem Regierungschef und einer bestimmten Anzahl von Ministern (bzw. Staatsministern oder Senatoren). Die Rechtsverhältnisse der Mitglieder einer Landesregierung sind in den Ministergesetzen der einzelnen Länder geregelt.
Die Regierungschefs heißen in den Flächenländern Ministerpräsident, in Berlin Regierender Bürgermeister, in Bremen Präsident des Senats und Bürgermeister und in Hamburg Erster Bürgermeister und Präsident des Senats.
Anzahl und Zuständigkeitsbereiche der Minister sind von Land zu Land unterschiedlich; sie sind entweder in den Landesverfassungen vorgegeben, werden durch ein besonderes Gesetz bestimmt oder vom Ministerpräsidenten nach freiem Ermessen festgelegt. In Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, dem Saarland und Sachsen können der Landesregierung neben den Ministern bzw. Senatoren auch weitere Mitglieder angehören.
Beschlüsse einer Landesregierung haben zunächst meist nur eine politische Bedeutung und erfordern oft weitere Schritte. So muss z. B. ein Gesetzentwurf der Regierung im jeweiligen Landesparlament beraten werden. Je nach den gesetzlichen Bestimmungen im Gesetz können Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften von der Landesregierung oder einem einzelnen Minister erlassen werden. Im Interesse der Zusammenarbeit der Minister geht solchen Erlassen aber häufig ein Beschluss der Landesregierung voraus, auch wenn dies formaljuristisch nicht erforderlich ist.
Der Staats- beziehungsweise Regierungsform nach sind alle deutschen Länder derzeit parlamentarische Republiken, was bedeutet, dass die Regierung jedes Landes (Exekutive) prinzipiell vom Vertrauen eines sie bestellenden Parlaments (Legislative) auf Landesebene abhängig ist.
Die verfassungspolitischen Rahmenbedingungen dieser Regierungsform werden durch bundesstaatliches Verfassungsrecht, das sogenannte Homogenitätsgebot des Grundgesetzes (Art. 28 GG), zwingend vorgeschrieben. Nicht vorgegeben ist dadurch aber die konkrete staatsorganisatorische Ausgestaltung des Regierungssystems, sodass das Gebot in den Ländern grundsätzlich beispielsweise auch eine präsidentielle Regierungsform oder andere Formen demokratischer Staatsordnung und deren Varianten zulässt. Die Bestimmung der Regeln, nach denen die Staatsorgane der Länder gebildet werden, welche Funktionen und Kompetenzen sie besitzen, ist prinzipiell Sache der Länder und unterliegt den Regelungen der Landesverfassungen.
Regierungen des Königreichs Hannover
Regierung der Landgrafschaft Hessen-Homburg
Regierung des Herzogtums Nassau
Regierung des Herzogtums Sachsen-Meiningen
Regierung des Fürstentums Schwarzburg-Rudolstadt
Regierung des Fürstentums Waldeck-Pyrmont
Bisher waren in Deutschland neun Frauen Vorsitzende einer Landesregierung. Von diesen eroberten allerdings nur drei, Hannelore Kraft, Franziska Giffey und Anke Rehlinger, durch Spitzenkandidatur bei einer allgemeinen Wahl das Amt. Fünf wurden jeweils nach Rücktritten der jeweiligen Amtsinhaber durch die jeweiligen Parlamentsmehrheiten gewählt, eine weitere übte das Amt kommissarisch aus.
Die erste Frau, die die Regierung eines deutschen Landes führte, war Louise Schroeder (SPD), die den Berliner Magistrat vom 18. August 1947 bis 7. Dezember 1948 kommissarisch führte, weil der eigentlich gewählte Oberbürgermeister von der Alliierten Kommandantur nicht bestätigt wurde (siehe auch Magistrat Schroeder).
Heide Simonis (SPD) wurde 1993 erstmals zur Ministerpräsidentin Schleswig-Holsteins gewählt und war bis 2005 im Amt (siehe auch die Kabinette Simonis I, II und III). Seit der Wahl von Christine Lieberknecht (CDU) zur Ministerpräsidentin von Thüringen (siehe auch Kabinett Lieberknecht) 2009 standen kontinuierlich Frauen an der Spitze mindestens einer Landesregierung.
Derzeit (2024) stehen zwei Frauen als Ministerpräsidentinnen an der Spitze einer Landesregierung: in Mecklenburg-Vorpommern seit Juli 2017 Manuela Schwesig und im Saarland seit April 2022 Anke Rehlinger (siehe auch Kabinett Schwesig I und II sowie Kabinett Rehlinger).
Der Frauenanteil unter den Vorsitzenden der 16 Landesregierungen betrug erstmals 2013 sowie von 2022 bis 2023 25 Prozent; er kam somit innerhalb weniger Jahre dem Frauenanteil der 16 Parlamente der Bundesländer deutlich näher, der sich zwischen 18,8 Prozent (Baden-Württemberg[1]) und rund 40 Prozent (Bremen,[2] Brandenburg[3]) bewegt und im Durchschnitt bei rund einem Drittel der Abgeordneten liegt. Seit den 1990er Jahren sind die Anteile von Frauen in den einzelnen Landesparlamenten deutlich gestiegen.[4]
Mit zwei von sieben liegt aktuell seit Juli 2024 der Frauenanteil unter den SPD-Ministerpräsidenten bei 28,6 Prozent. Die CDU in sechs Bundesländern, die CSU in Bayern, die Linkspartei in Thüringen und Bündnis 90/Die Grünen in Baden-Württemberg stellen aus ihren Reihen jeweils keine Frau für das Spitzenamt der von ihnen geführten Landesregierungen.
Frauen als Ministerpräsidentinnen deutscher Länder | ||||||||||||||||
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Zeitraum | 1947–1948 | 1948–1993 | 1993–2005 | 2005–2009 | 2009–2010 | 2010–2011 | 2011–2013 | 2013–2014 | 2014–2017 | 2017 | 2017–2018 | 2018–2021 | 2021–2022 | 2022–2023 | 2023–2024 | seit 2024 |
Ministerpräsidentinnen/ Amtsperiode(n) |
Louise Schroeder (SPD) 1947–1948 |
Heide Simonis (SPD) 1993–1996; 1996–2000; 2000–2005 |
Christine Lieberknecht (CDU) 2009–2014 |
Manuela Schwesig (SPD) 2017–2021; 2021– | ||||||||||||
Hannelore Kraft (SPD) 2010–2012; 2012–2017 |
Franziska Giffey (SPD) 2021–2023 | |||||||||||||||
Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) 2011–2012; 2012–2017; 2017–2018 |
Anke Rehlinger (SPD) 2022– | |||||||||||||||
Malu Dreyer (SPD) 2013–2016; 2016–2021; 2021–2024 | ||||||||||||||||
Anzahl zeitgleich amtierender Frauen | 1 | keine | 1 | keine | 1 | 2 | 3 | 4 | 3 | 2 | 3 | 2 | 3 | 4 | 3 | 2 |
Frauenanteil unter den Ministerpräsidenten aller 16 Länder (Andere Länderzahl bis 1990) |
5,9 % | 0 % | 6,3 % | 0 % | 6,3 % | 12,5 % | 18,8 % | 25,0 % | 18,8 % | 12,5 % | 18,8 % | 12,5 % | 18,8 % | 25,0 % | 18,8 % | 12,5 % |